allgemeine geschäftsbedingungen
Mit dem Vertragsabschluss anerkennt der/die Hundehalter/in die AGB vom Hundehort Stockental und bestätigt im Betreuungsvertrag, sich mit diesem vollumfänglich einverstanden.
Die Betreuungszeit startet mit der Übergabe des Hundes und endet mit der Zurücknahme.
Die aktuellen Preise sind der Website oder der Preisliste zu entnehmen.
Bezahlung Ferienaufenthalt: Vorab 50% in Bar oder im Voraus per TWINT oder Überweisung (die gebuchten Ferientage gelten so als Reserviert), spätestens aber bei Ferienantritt. Restbetrag bei Abholung, auch in Bar oder per TWINT/Überweisung.
Bezahlung Tageshunde: Regelmässige Aufenthalte, per Rechnung,TWINT oder Überweisung ende Monat,
Unregelmässige Aufenthalte: Barzahlung oder TWINT bei Betreuungsantritt.
Angebrochene Tage werden als Ganze verrechnet.
Es obliegt dem Hundehort Stockental einen Hund nicht in seine Obhut zu nehmen, falls dieser krank zu sein scheint, Verletzungen aufweist, oder durch sein Verhalten negativ auffällt.
Der Hundehort Stockental nimmt nur gesunde (bestimmte Alterserkrankungen ausgenommen), entwurmte und flohfreie Hunde entgegen. Sollte der Hund bei Betreuungsantritt Träger von Flöhen, Milben, Würmern oder ähnlichem sein, wird er umgehend behandelt. Die Kosten für Medikamente, Behandlung, Tierarzt, Reinigung der Räume etc. wird dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Die nasale Zwingerhustenimpfung wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Im Hundehort Stockental gilt keine generelle Impfpflicht. Ob der Hund regelmässig geimpft wird, liegt in der Verantwortung der Hundebesitzer. Der Hundehort Stockental lehnt im Falle einer Ansteckung jegliche Haftung ab.
Für die erste Betreuungszeit (gilt nicht für Probetage) ist ein entsprechender Vertrag abzuschliessen. Es sind alle Punkte des Vertrages wahrheitsgetreu und vollständig durch den/die Hundebesitzer/in auszufüllen. Der Vertrag für eine Hundebetreuung kommt zustande, sobald dieser durch beide Parteien unterzeichnet ist.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der/die Hundehalter/in über allfällige Eigenarten des Hundes (Angst, Verhaltensauffälligkeit, Läufigkeit, Gebrechen, Verletzungen, Allergien usw.) den Hundehort Stockental vollumfänglich in Kenntnis gesetzt zu haben.
Änderungen zu den gemachten Angaben sind dem Hundehort Stockental umgehend mitzuteilen.
Der Hundehort Stockental behält sich vor, die laufenden Verträge von Zeit zu Zeit zu erneuern.
Annullationsbedingungen- und Kosten:
-
Bei regelmässigen Tagesplätzen mindestens 1 Woche vor Annahmetermin keine Annullationskosten, bei weniger als 1 Woche vor Annahmetermin 50% aller annullierten Tage innerhalb der laufenden Woche
-
Bei unregelmässigen Tagesplätzen mindestens 48h vor Annahmetermin keine Annullationskosten, bei weniger als 48h der ganze vereinbarte Tagespreis
-
Bei Ferienplätzen mindestens 4 Wochen vor Annahmetermin keine Annullationskosten, bei weniger als 4 Wochen wird die Anzahlung nicht zurückerstattet oder 50% der gebuchten Ferientagen in Rechnung gestellt
-
Bei Kürzungen der Ferientage durch den/die Hundehalter/in mindestens 1 Woche vor Annahmetermin keine Annullationskosten, bei weniger als 1 Woche pauschal Fr. 100.-
-
Im Krankheitsfall oder bei Tod des Hundes verzichtet der Hundehort Stockental selbstverständlich auf die Annullationskosten
Vetragsbeendigungen durch den/die Hundehalter/in sind jederzeit Möglich, wenn die Annullationsbedingungen berücksichtigt werden.
​
Des Weiteren behält sich der Hundehort Stockental das Recht vor, jeder Zeit einen Hund abzulehnen oder eine laufende Betreuung fristlos zu beenden, sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB nicht eingehalten worden sein.
Kann der/die Besitzer/in den Hund nicht am vereinbarten Tag abholen, ist dies umgehend dem Hundehort Stockental mitzuteilen. Sämtliche Folgekosten gemäss geltender Preisliste gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Bei Nichtabholung wird der Hund nach Ablauf von einer Frist von 10 Tagen in ein vom Hundehort Stockental ausgesuchtes Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem/der Hundehalter/in in Rechnung gestellt. Einen solchen Fall wird den Behörden gemeldet.
Der/die Hundebesitzer/in bestätigt mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags , dass er/sie über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügt. Der Eigentümer haftet für folgende Schäden, bzw. für alle daraus entstehenden Kosten:
-
Schäden an Personen, Tieren, Gegenständen, die trotz aller Sorgfalt des Hundehort Stockental, durch seinen Hund verursacht werden
-
Bei Erkrankungen seines Hundes bzw. der daraus notwendigen Behandlungen
-
Für Verletzungen an seinem Hund, die durch dessen eigenes Verhalten entstehen
-
Bei einer Ansteckung anderer Hunde durch Verschweigen oder Unwissenheit einer Krankheit seines Hundes, oder durch ihn eingebrachte Ekto- und Endoparasiten
-
Bei einer Deckung durch eine verschwiegene Läufigkeit der Hündin
Der Hundehort Stockental hat eine Privathaftpflichtversicherung (später Betriebshaftpflichtversicherung) und kommt für sämtliche Schäden auf, welche durch eigenes Verschulden bei einer Aufsichts- und Betreuungsverletzung verursacht wurden.
Der/die Hundehalter/in ist sich bewusst, dass es bei Gruppenhaltung, oder beim gemeinsamen Spiel, manchmal zu Reibereien und eventuellen Blessuren kommen kann. Bei Fragen und/oder Unklarheiten werden wir Sie gerne vorab Aufklären. Bei Unterzeichnung des Vertrages gilt der/die Besitzerin als damit einverstanden.
Sollte trotz allen Vorkehrungen ein Hund erkranken oder sich eine Verletzung zuziehen, sucht der Hundehort Stockental auch im Notfall einen von ihm ausgesuchtem Tierarzt auf und unterrichtet der/die Hundehalter/in so Rasch als möglich und bespricht mit ihm/ihr das weitere Vorgehen. Der/die Hundehalter/in erteilt mit der Übergabe des Hundes dazu sein Einverständnis und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
Der Hundehort Stockental ist nicht verpflichtet, Hunde welche sich während der Betreungszeit bei uns dreckig machen, zu Baden oder zu bürsten.
Sollte ein Hund trotz aller Sorgfalt und trotz allen Vorkehrungen sterben, verletzt, entlaufen und nicht mehr wiedergefunden werden, verzichten der/die Hundehalter/in explizit und vollumfänglich auf eine Entschädigung bzw. auf einen Schadenanspruch an den Hundehort Stockental.
Der Hundehort Stockental verpflichtet sich, alle Hunde während deren Aufenthaltsdauer, liebe- und respektvoll, verhaltensgerecht und ordnungsgemäss zu betreuen, zu versorgen und unterzubringen.
Ausserdem bitten wir unsere Kunden welche die Hunde selber bringen und/oder abholen, im ganzen Quartier langsam und rücksichtsvoll zu fahren und achtsam zu sein wegen Katzen und Kinder.
Niederstocken, im März 2024